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Gegendarstellung

Unter der Überschrift »War kein Verkauf mehr« veröffentlicht eine Lokalzeitung einen Leserbrief. Die Verfasserin bezweifelt, dass zwei streng katholische Brüder ein Unternehmen im Jahre 1938 von einem jüdischen Eigentümer gekauft haben. Abschließend stellt sie fest: »Wer 1938 ein jüdisches Eigentum - gleich welcher Art - kaufen konnte, war ganz bestimmt kein Gegner des Nationalsozialismus«. Der Sohn und Neffe der damaligen Käufer erklärt dazu in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat, dass es sich sehr wohl um einen Kauf gehandelt habe. Die beiden Geschäftsleute seien ständigen Repressalien seitens der NSDAP unterworfen worden. Der Vater des Beschwerdeführers sei nach dem Krieg als politisch Verfolgter anerkannt worden. Es hätte gar kein Anlass bestanden, diesen Leserbrief unbedingt zu veröffentlichen. Die Zeitung stellt fest, der Beschwerdeführer habe seine Beschwerde über eine angeblich abgelehnte Gegendarstellung an den Presserat geschickt, bevor er sich mit dieser überhaupt an die Redaktion gewandt hatte. Auch weigere man sich nicht mit allen Mitteln gegen einen Abdruck, sondern verlange lediglich, dass die Gegendarstellung den presserechtlichen Voraussetzungen entspreche. Schriftlich und telefonisch habe man versucht, mit dem Betroffenen Kontakt aufzunehmen, um eine Veröffentlichung wenigstens in Form einer Entgegnung zu ermöglichen. Man stehe nach wie vor zu dem Angebot, dass sich der Beschwerdeführer in der Zeitung zu dem Thema äußern könne. (1994)