Entscheidungen finden

Selbsttötung

Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Fall von Selbsttötung. Unter der Überschrift Selbstmord: Mann (49) sprang aus Z. Stock« schildert ein Augenzeuge den Hergang. Die Redaktion nennt Vorname und Familienname des Toten. Sie gibt auch dessen Adresse an und zeigt die Front des Hauses, aus dem sich der Selbstmörder stürzte. Ein Leser des Blattes stört sich an der detaillierten Schilderung und an der Offenlegung der Identität des Opfers. Er beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1991)