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Jagdrecht

Leser sieht in der Darstellung aggressiver Vögel eine Meinungsmache

Eine Lokalzeitung widmet Krähen und Rabenvögeln einen Beitrag. Darin kündigt sie eine Gesetzesänderung an, nach der Rabenvögel künftig bejagt werden könnten. Die Zeitung zitiert Beobachter, die davon berichten, dass die Vögel immer aggressiver werden. So habe ein Jäger erlebt, wie eine Krähe mehrere Male seinen Hund und schließlich auch ihn angegriffen habe. Er habe mit dem Schirm den Vogel abwehren müssen. Ein anderer Jäger berichte von großen Schäden in der Landwirtschaft. Und der Hauptsachbearbeiter bei der Unteren Naturschutzbehörde habe gesehen, wie Krähen und Elstern einen Junghasen gejagt und dem Tier schließlich die Augen ausgehackt hätten. Ein Leser reicht die Veröffentlichung beim Deutschen Presserat ein. Hier werde aus einzelnen Vorkommnissen, die teilweise falsch seien, eine Story gemacht. Er glaubt, darin eine Kampagne, eine bewusste Meinungsmache gegen Bejagungsgegner und für Bejagungsbefürworter zu erkennen. Die Chefredaktion der Zeitung registriert, dass sie bislang keinerlei Beschwerden über den Artikel – auch nicht von den Interviewten – erhalten habe. Ihres Erachtens sei der Beitrag weder in unangebrachter Weise reißerisch formuliert, noch verletze er die journalistische Sorgfaltspflicht. Anlass der Veröffentlichung sei immerhin eine Änderung des Jagdrechts. Offenbar betrachte auch der Gesetzgeber Krähen, Elstern und Raben als Problem. (2001)