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Werbung für Küchengerät

Berichterstattung eines Fachmagazins mit werblichen Passagen

Ein Fachmagazin für die Gastronomie berichtet über den Ausgang eines dreitägigen Wettkochens um den „Oscar“ der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft und des Verbandes der Köche Deutschlands. Die Ausgabe enthält ferner eine Reportage über Menüs für Fluggäste sowie einen Fachbeitrag über eine Orangensaftpresse. Außerdem wird über einen Hersteller von Systemporzellan für Klinik und Catering berichtet. Unter diesem Text findet sich eine Anzeige des genannten Unternehmens. Ein Konkurrent der Publikation beschwert sich beim Deutschen Presserat. Zum einen werde nicht über das letztjährige Wettkochen, sondern über die diesjährige Veranstaltung berichtet. Eine Reportage müsse eigentlich eigenrecherchiert sein. Der Beitrag über „Menüs für Fluggäste“ sei bereits in seiner Zeitschrift erschienen. An dem Artikel über die Orangensaftpresse missfällt ihm, dass darin die komplette Adresse und die Telefonnummer des Herstellers genannt werde. In der Kombination des Textes über den Porzellanhersteller mit einer Anzeige des Unternehmens sieht er eine unzulässige Anzeigenkupplung. Die Chefredaktion des Magazins gesteht ein, dass der Kochwettbewerb bereits im Jahre 2001 veranstaltet worden sei. Beim Korrekturlesen sei das Wort „diesjährige“ leider nicht in „letztjährige“ korrigiert worden. Insofern liege in der Tat ein Fehler vor. Zu dem Vorwurf der falschen Kennzeichnung eines Beitrages mit „Reportage“ möchte sich die Chefredaktion nicht äußern. Die Rubrizierung sei einzig Sache des Heftes. Bei der Orangensaftpresse handele es sich um eine wirklich tolle Neuheit in der Branche. Die Redaktion habe ein wörtliches Interview mit einem begeisterten Leser des Magazins geführt, der darauf aufmerksam hatte machen wollen. Der Kasten mit Adresse und Telefonnummer des Herstellers diene lediglich als Hintergrundinfo. Es sei nichts dafür bezahlt worden. Der Vorwurf, man nehme Anzeigenkupplung vor, sei falsch. Die Platzierung der Anzeige sei zwar unglücklich, aber zufällig, da sie innerhalb des redaktionellen Umfeldes „Innovative Technik“ gebucht worden sei. (2002)