Leserbrief trotz Verbots gekürzt
Redaktion hielt sich nicht an die Vorgaben des Leserbriefschreibers
In einer Gemeinde wird darüber gestritten, ob man vier Straßen des Ortes nach ehemaligen Dorfschullehrern benennen kann, die allesamt seinerzeit Mitglieder der NSDAP gewesen sind. Auch eine Nachbargemeinde, die einen Festsaal nach einem dieser Lehrer benannt hat, weil er auch ein Heimatdichter war, geht auf Distanz zum Namenspatron. Die Zeitung am Ort berichtet darüber und veröffentlicht Leserbriefe zum Thema. Einer der Leserbriefschreiber macht sich für den Heimatdichter stark. Selbst wenn er ein Gedicht zu Ehren Hitlers verfasst habe, so sei das im Vergleich zu der Unmoral, die man sonst dulde, fast nichts. Als ein Beispiel dieser „geduldeten Unmoral“ führt der Verfasser Clara Zetkin an, nach der zu seinem Bedauern hier noch immer eine Straße benannt sei. Diese habe kommunistische Führer und Verantwortliche der russischen Geheimpolizei in den höchsten Tönen gelobt, obwohl sie als Massenmörder in die Geschichtsschreibung eingegangen seien. Der Teil des Leserbriefes, in dem der Autor seine Haltung mit Zahlen über Inhaftierte und Ermordete und quantitativen Gegenüberstellungen begründet, wird von der Redaktion gestrichen. Dagegen wehrt sich der Betroffene mit einer Beschwerde beim Presserat. Trotz ausdrücklichen Verbots sei sein Brief um mehr als die Hälfte gekürzt worden. Andere Briefe von ihm seien überhaupt nicht veröffentlicht worden. Die Redaktion wolle wohl Verbrechen verschleiern. Die Chefredaktion der Zeitung bedauert, dass sie das ans Volksverhetzende grenzende Elaborat überhaupt veröffentlicht habe. In einer Rubrik mit Hausmitteilungen schildert sie ihren Leserinnen und Lesern den gesamten Vorgang. Die Kürzung sei keineswegs sinnentstellend. Man räume aber ein, übersehen zu haben, dass der Leserbriefschreiber sich die Kürzung seines Briefes verbeten habe. Er habe dies im Anschreiben notiert, nicht aber auf dem Blatt, auf dem der Text geschrieben war. So sei das Versehen zu erklären, aber nicht zu entschuldigen. (2001)