Personenverwechslung
In einer Pressemitteilung teilt die Katholische Regionalstelle mit, dass eine Pastoralreferentin die Leitung der katholischen Seelsorge im örtlichen Kreiskrankenhaus übernehmen wird. Ein neuer Pfarrer werde zu einem Drittel seines Dienstes als Priester im neuen Seelsorgeteam des Krankenhauses mitarbeiten. Der bisher als Krankenhausseelsorger tätige Pater werde im Alter von 77 Jahren in den Ruhestand treten. Die Veränderung sei notwendig, weil das Kloster, das bisher den Pater zur Verfügung gestellt habe, wegen des Rückganges der Ordens- und Priesterberufe geschlossen werde. Unter der Rubrik »Mecker-Ecke« kommentiert die örtliche Zeitung die Abberufung des bisherigen Seelsorgers. Die Zeitung beruft sich dabei auf Erzählungen zweier Bekannter des betroffenen Paters. Dessen Vorgesetzte hätten den Seelsorger überraschenderweise abserviert. Abschließend stellt der Autor des Kommentars die Frage: »Schon mal was von christlicher Nächstenliebe gehört, Herr Dekan?« - Der Dekan sieht sich durch diese Formulierung öffentlich verleumdet und erhebt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Der Verfasser des Artikels habe nicht recherchiert. Er selbst sei weder dienstlich noch privat mit der Angelegenheit befasst. Zudem sei zwei Tage vor Erscheinen des Kommentars die Pressemitteilung des Regionaldekans der Zeitung zugegangen. Die Redaktion räumt ihren Fehler ein. Tatsächlich sei nicht der Dekan, sondern der Regionaldekan zuständig gewesen. In der gleichen Rubrik habe man den Fehler richtig gestellt. Außerdem habe man die Pressemitteilung veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung kritischer Leserbriefe habe die Redaktion zunächst gezögert; da die Briefe nachweislich aus dem engsten Umfeld des Beschwerdeführers stammten. Inzwischen hätten sich aber Verfasser und Beschwerdeführer versöhnt. (1995)