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Vergleich mit Hitler

Leserbriefschreiber verletzt Ehre des Bundestagspräsidenten

In einer Lokalzeitung erscheint ein Leserbrief unter der Überschrift „Spendenaffäre“. Der Brief bezieht sich auf einen Artikel und einen Kommentar über die Einziehung von Schwarzgeld der CDU. Der Brief beginnt mit folgender Passage: „Schon einmal hat ein Bartträger Parteivermögen vereinnahmt. Scheinbar legal – er ließ die Parteien vorher verbieten (22.Juni 1933). Wiederum scheinbar legal (Parteiengesetz) wird diesmal die CDU durch Bundestagspräsident Thierse geschröpft“. Ein Leser der Zeitung sieht durch die Gleichstellung mit Adolf Hitler den Bundestagspräsidenten verunglimpft und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Eine Redaktion mache sich mitschuldig, wenn sie solche Leserbriefe veröffentliche. Die Chefredaktion der Zeitung verweist auf einen Schriftwechsel mit dem Bundestags-präsidenten und dessen Referenten. Man habe sich für die Veröffentlichung schriftlich entschuldigt und Wolfgang Thierse angeboten, dass er sich in einem Namensbeitrag zu dem Inhalt des Leserbriefes äußern könne. Herr Thierse sehe jedoch die Angelegenheit als erledigt an und verzichte auf einen eigenen Beitrag. Insofern sei auf die Beschwerde des eigentlich Betroffenen zu dessen Zufriedenheit reagiert worden. Einer Anregung des Presserats folgend will die Chefredaktion Kontakt auch mit dem Beschwerdeführer aufnehmen und ihm den Schriftverkehr mit Bundestagspräsident Thierse zur Kenntnis geben und erläutern. (2000)