Wahrheitsgehalt
Zwei Lokalzeitungen werfen zwei Konzertveranstaltern, die mit Wohltätigkeitsveranstaltungen zugunsten krebskranker Kinder Pleiten erleben und die Gegenforderung des von ihnen verpflichteten Künstlers nicht erfüllen, dubiose Finanzierungspraktiken vor. Ihr Text unter der Überschrift »Erst als der Wechsel platzt, merkt der Künstler: Da war wohl Betrug im Spiel« löst den Zorn der Betroffenen aus. Als die Zeitungen ihr Gegendarstellungsersuchen ablehnen, legen sie Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Sie bescheinigen den Redaktionen schlechte Recherche und unwahre Darstellung des tatsächlichen Sachverhalts. Die Redakteure beziehen sich auf Aussagen des beteiligten Musikers und weisen darauf hin, dass es beide Beschwerdeführer bislang unterlassen hätten, eine gerichtliche Klärung der Vorwürfe herbeizuführen. (1992)