Trennung von Text und Anzeigen
Auf einer »Gesundheitsseite« in redaktioneller Aufmachung berichtet eine Lokalzeitung über Krankheiten, Arzneimittel und Ergebnisse medizinischer Forschung. Dabei wird mehrfach der Name eines bekannten deutschen Arzneimittelherstellers genannt. Der Beschwerdeführer vermutet, dass die Seite von dieser Firma finanziert wurde, und sieht den Grundsatz der deutlichen Trennung von redaktionellem Teil und Anzeigenteil verletzt. (1988)