Diskriminierung von ethnischen Gruppen
Zeitung berichtet von Kofferraum-Geschäften vor einem Roma-Lokal
In der Lokalzeitung steht’s zu lesen: Wieder einmal musste die Polizei vor dem Roma-Lokal in der Jacques-Offenbach-Straße aktiv werden. An zwei Abenden – so die Zeitung – hatten die Beamten zugegriffen. Von Anwohnern war ihnen nämlich der Verkauf von Textilien aus einem Kofferraum heraus gemeldet worden. Beim Eintreffen der Polizei fanden zwar keine Verkaufsaktionen mehr statt, doch entdeckten die Beamten im Kofferraum eines vor dem Lokal geparkten Wagens an beiden Abenden jeweils zehn Hosen. Nach Angaben des Polizeisprechers besteht der Verdacht, dass es sich bei den Textilien entweder um Diebesbeute oder um Hehlerware handelt. Wie die Zeitung mitteilt, hatten Anwohner der Straße bereits Wochen zuvor von florierenden Kofferraum-Geschäften vor dem Lokal berichtet. Die Gaststätte war daraufhin zunächst ergebnislos observiert worden. Der Bericht schließt mit der Mitteilung des Polizeisprechers, dass die Ermittlungen andauern. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma spricht in einer Sammelbeschwerde beim Deutschen Presserat von einer diskriminierenden Pressepraxis. Seiner Auffassung nach hätte die Gaststätte nicht als Roma-Lokal bezeichnet werden dürfen. Die Chefredaktion der Zeitung hält die Beschwerde dagegen für unbegründet. Sie weist darauf hin, dass in dem beanstandeten Bericht aus guten Gründen von einem Roma-Lokal die Rede gewesen sei. Schließlich handele es sich um einen stadtbekannten Treff dieser “schutzbedürftigen Gruppe”. Das Lokal sei nach massiven Klagen der Anwohner über Lärm, Schlägereien und Anpöbeleien bekannt geworden. Ordnungsamt und Polizei seien der Lage nicht Herr geworden, wie sodann in einigen Artikeln berichtet worden sei. (1999)