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Doping

Eine Nachrichtenagentur berichtet, dass 15 ehemalige oder noch aktive Trainer und Sportärzte von Schwimmzentren der einstigen DDR eine Anklage wegen Doping-Vergehens zu erwarten hätten. In diesem Zusammenhang wird auf Untersuchungsergebnisse der Zentralen Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) verwiesen. Ermittler der ZERV seien u.a. bei der Durchsuchung eines namentlich genannten Doping-Labors fündig geworden. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft, welches das genannte Labor finanziell fördert, stellt fest, dass die vom Internationalen Olympischen Komitee anerkannte Kontroll-einrichtung entgegen der Meldung nicht durchsucht worden sei. Die Leitung des Instituts beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Meldung habe dem Ansehen des Labors und seinen Mitarbeitern geschadet. Die Wortwahl “Doping-Labor” erschüttere auch die Glaubwürdigkeit der Dopingbekämpfung in der Bundesrepublik. Richtig müsse es heißen “Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie” und “IOC-akkreditiertes Labor für Dopinganalytik”. Die Chefredaktion der Nachrichtenagentur erklärt, die kritisierte Meldung stütze sich auf einen Beitrag einer seriösen Tageszeitung am Ort. Diese werde in dem Bericht auch zweimal als Quelle erwähnt. Eine Eigenrecherche sei versucht worden, jedoch erfolglos gewesen. Ihr Landesbüro habe vor Veröffentlichung der Meldung im Labor angerufen. Das Telefon dort sei nicht besetzt gewesen. Die Zeitung habe ein “Doping-Kontroll-Labor” erwähnt Diese Formulierung sei zwar präziser als die Bezeichnung “Doping-Labor”. Dennoch könne diese auch in anderen Medien verwendete Kurzform in keinem Fall so verstanden werden, dass von diesem Labor Doping ausgehe. (1997)