Jugendschutz
Auf ihrer Titelseite und im Innern des Blattes berichtet eine Boulevardzeitung über einen 14-jährigen Jens, der behauptet, von seinen Mitschülern oft misshandelt zu werden. „Ich bin der Prügelknabe der ganzen Schule“, gesteht er in der Schlagzeile. Vorname und Anfangsbuchstabe seines Familiennamens sind von der Redaktion geändert. Alter, Wohnort und Schule des Schülers werden genannt. Den Beiträgen beigestellt ist jeweils ein Foto des Jungen mit einem Schal vor der unteren Gesichtshälfte. Zwei Mütter, die Klassenkameraden des 14-jährigen und die Schulsprecherin schreiben an die Zeitung, äußern ihre Betroffenheit, weisen die Anschuldigungen zurück oder ziehen sie in Zweifel. Eine der Mütter wendet sich auch an den Deutschen Presserat. Der betroffene Schüler sei identifizierbar und in eine „schlimme Rolle“ gedrängt. Die Mitschüler des Jungen behaupten, dass er lüge. Insofern habe die Zeitung ungeprüft Falschdarstellungen des Jungen wiedergegeben. Die Rechtsabteilung des Verlages erklärt, der Vater von Jens sei von sich aus an die Redaktion mit der Bitte herangetreten, die Öffentlichkeit über die Ängste seines Sohnes zu informieren. Das Foto von Jens sei im Beisein und mit ausdrücklicher Einwilligung seines Vaters angefertigt worden. Die Recherche sei im konkreten Fall sehr gründlich gewesen und habe sich über einen langen Zeitraum erstreckt. Um die Glaubwürdigkeit des Jungen zu prüfen, habe sich der Autor teils im Beisein des Vaters, aber auch alleine mit dem Jungen unterhalten. Um ein konkretes Bild von den Ereignissen zu erhalten, sei Jens aufgefordert worden, über einen Zeitraum von einer Woche hinweg schriftlich zu dokumentieren, wie es ihm in der Schule ergeht und wie er sich fühlt. Nachdem dieses – später als „Tagebuch der Angst“ veröffentlichte – Dokument vorgelegen habe, habe man die von der Beschwerdeführerin angeblich vermisste Gegenrecherche betrieben. Dabei sei die Darstellung des 14-jährigen Jungen von einem Mitschüler, der Jens gut kennt, in vollem Umfang im Rahmen eines längeren Telefonats bestätigt worden. Bei einer danach vor Ort durchgeführten Recherche seien die Darstellungen von verschiedenen Schülern ebenfalls für richtig erklärt worden. Insbesondere hätten sie bestätigt, dass Jens häufig verprügelt werde. Selbstverständlich habe man auch die Direktorin der Schule zu den Vorgängen befragt. Sie habe sämtliche Vorwürfe, wie aus dem Artikel ersichtlich, mit einigen allgemeinen Hinweisen zurückgewiesen. Dabei habe sie der Redaktion gegenüber zu keinem Zeitpunkt erkennen lassen, dass Jens offensichtlich Unwahrheiten verbreite und z.B. ein problematischer Schüler sei. Im Anschluss an die Berichterstattung habe die Zeitung Schreiben ehemaliger Schüler erhalten, die den Inhalt des Artikels aus eigener Erfahrung bestätigten. (2000)