Entscheidungen finden

Vorverurteilung

Verdacht wird als erwiesene Tatsache dargestellt

„Das darf doch nicht wahr sein.“ Mit dieser Feststellung beginnt eine Boulevardzeitung ihren Bericht über „dreiste Asylbetrüger aus der Türkei“, die das Land jeden Monat um 500.000 Mark „erleichtern“. Viele der falschen Libanesen seien nicht nur teuer, viele seien auch kriminell. 148 von ihnen hätten insgesamt 2.502 Straftaten begangen. Das Blatt zitiert den Innensenator, der eine Anfrage mit der Feststellung beantwortet hat, die Abschiebung der insgesamt 531 Personen koste 1,3 Millionen Mark. Aber wer die bezahlen solle, sei unklar. Folglich formuliert die Zeitung ihre Schlagzeile: „Asylbetrüger – sie kassieren jeden Monat eine halbe Million – Aber für ihre Ausweisung fehlt das Geld“. Das AntiRassismusBüro und die Flüchtlingsinitiative des betroffenen Landes schalten den Deutschen Presserat ein. Hier werde falsch und einseitig berichtet. Bislang sei kein Verdächtiger wegen Asylbetrugs verurteilt worden. Die Reaktionsleitung der Zeitung beruft sich auf eine Mitteilung des Senats, wonach es einer Ermittlungsgruppe der Polizei gelungen sei, Asylmissbrauch in großem Umfang aufzudecken. Bislang sei 531 Personen, die angegeben hatten, staatenlose Kurden aus dem Libanon zu sein, nachgewiesen worden, dass sie die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Über diese Feststellungen der Behörden dürfe berichtet werden. Die Auffassung, dass die Medien verpflichtet seien, dieser Feststellung durch eigene Prüfungen nachzugehen, sei absurd. (2000)