Pressekampagne
Der Internationale Verein für Menschenrechte in Kurdistan (IMK) beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Diffamierung seines Vorsitzenden durch eine türkische' Tageszeitung. Diese` hatte über eine Trauerkundgebung aus Anlass des Todes eines Kurden berichtet und den IMK-Vorsitzenden und Oberbürgermeister der Stadt, der einer der Redner der Kundgebung war; in Kolumnen als »Komplizen der Terroristen« und »Rassisten« bezeichnet Die Zeitung veröffentlichte außerdem Adresse, Fax- und Telefonnummer sowie ein Foto des Betroffenen mit der Schlagzeile »Erteilen wir dem PKK'ler Oberbürgermeister eine Lektion.« Der Beschwerdeführer sieht insofern einen »dringenden Handlungsbedarf, als derartige Pressekampagnen gegen Politiker, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber dem kurdischen Volk einsetzen, kein Einzelfall seien. Die Zeitung verweist auf den Kommentarcharakter der Veröffentlichungen. Der Politiker müsse sich aufgrund seiner Haltung scharfe Kritik, die »von der türkischen Diktion bestimmt« sei, gefallen lassen. An keiner Stelle sei er als Terrorist bezeichnet worden. Der Kommentator habe auch nicht zu tätlichen Angriffen auf die Person des IMK-Vorsitzenden aufgefordert. Vielmehr sollte Empörung kundgetan werden. Die veröffentlichte Anschrift mit zentraler Telefon- und Faxnummer sei die der Stadtverwaltung. Dagegen sei unter keinem Gesichtspunkt etwas einzuwenden. (1994)