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Zwangsvollstreckung

“Ehepaar türmte” verkündet eine Lokalzeitung auf ihrer Titelseite. Im Innern des Blattes werden die Hintergründe der Flucht ausführlich beschrieben. Bereits zweimal habe sich das Amtsgericht mit dem Ehepaar befasst. Es habe zig Luxusgüter bestellt, aber nicht bezahlt. Als jetzt zum wiederholten Male der Gerichtsvollzieher angerückt sei, habe er vor verschlossener Tür gestanden. Das “Betrügerpärchen” – so die Überschrift – sei samt Doggen in den sonnigen Süden verschwunden. Die Zeitung nennt die Betroffenen beim Vornamen und kürzt den Familiennamen ab. In dem Artikel wird das Ehepaar zweimal als “Betrügerpärchen” bezeichnet. Die Betroffenen beschweren sich beim Deutschen Presserat. Die Informationen seien entstellt, verfälscht und unwahr wiedergegeben. Man habe keine Gelegenheit gehabt, sich zu den Darstellungen zu äußern, und werde vorverurteilt. Die Chefredaktion der Zeitung verweist auf eine solide Recherche. Ursache der Vollstreckungsbemühungen des Gerichtsvollziehers seien Betrügereien, die dazu inspirierten, Volkes Stimme zu übernehmen und das Ehepaar als “Betrügerpärchen” zu bezeichnen. (1996)