Steuerschulden
Halter von 300 Hunden musste 60.000 Mark Hundesteuer zahlen
Unter der Überschrift „Das Ende der Narrenfreiheit“ berichtet eine Regionalzeitung über die zwangsweise Entfernung von über 300 Hunden vom Anwesen eines örtlichen Hundehändlers. Die Zeitung beschreibt die Zustände auf dem Neubauhof, über dem der Gestank von verrottenden Schlachtabfällen und Hundekot, ein Hauch der Verwesung hänge. Die Hunde seien inzwischen eingefangen und auf 32 Tierheime in ganz Deutschland verteilt worden. Jetzt suchten die Behörden nach einer Unterkunft für den Hundehalter. In dem Artikel heißt es, der Mann habe während der Räumung von Journalisten Geld verlangt und auch bekommen. Des weiteren wird behauptet, er schulde der Gemeinde 60.000 Mark Hundesteuer. Drei Wochen nach der Veröffentlichung druckt die Zeitung eine Gegendarstellung, in welcher der Betroffene erklärt, dass er von Journalisten für Interviews weder Geld verlangt noch erhalten habe. Gegen diesen Vorwurf wehrt er sich auch in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Gleichzeitig weist er die Behauptung zurück, er schulde der Gemeinde 60.000 Mark Hundesteuer. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, ihre Redakteurin habe vor Ort selbst beobachtet, dass der Betroffene mit Medienvertretern über Geld für Interviews verhandelt habe. Diese Beobachtung werde von anderen Journalisten bestätigt. So könne ein Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Fernsehens bezeugen, dass der Hundehändler einen Exklusivvertrag mit einem privaten TV-Lokalsender geschlossen habe. Ihm seien von dieser Seite aus Bilder angeboten worden. Im übrigen habe der Beschwerdeführer nur einem einzigen Journalisten zu Beginn der Räumung Zutritt zu seinem Gelände gewährt. Auf die Frage der Redakteurin, wieso er das Wohlwollen des Beschwerdeführers genieße, habe der Kollege geantwortet: "Das hat uns eine Stange Geld gekostet“. Zudem habe die Journalistin gesehen, wie dem Beschwerdeführer nach einem Gespräch von einem TV-Team 200 Mark in bar über den Zaun gereicht worden seien. Der Vorwurf der Steuerschuld basiere auf einem rechtskräftigen Urteil aus dem Jahre 1998, wonach der Beschwerdeführer der Gemeinde damals 58.800 Mark Hundesteuer schuldete. Diese Summe sei bis zur Räumung des Geländes längst auf mehr als 60.000 Mark angewachsen. Auf Anfrage teilt die zuständige Verwaltungsgemeinschaft dem Presserat mit, dass Datenschutz und Steuergeheimnis es ihr nicht erlauben, die Frage zu beantworten, ob der Beschwerdeführer der Gemeinde tatsächlich 60.000 Mark an Hundesteuer schulde. Der TV-Lokalsender erklärt, dass der Hundehalter während der Räumung von dem Unternehmen weder Geld verlangt noch Geld bekommen habe. Einen Exklusivvertrag gebe es auch nicht. Der Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Fernsehens teilt mit, er selbst habe zweimal über die Räumung des Anwesens berichtet. Im Zusammenhang mit dem ersten Bericht habe der Beschwerdeführer eine Summe von 150 Mark als Entschädigung für ein Interview verlangt. Dies sei ihm zugesagt worden. Über den Bericht sei er jedoch so erbost gewesen, dass er erklärt habe, keine Interviews mehr zu geben und auch das Geld nicht mehr zu wollen. Die Überweisung sei daraufhin storniert worden. Einige Tage vor dem zweiten Bericht habe ihm der TV-Lokalsender exklusives Bildmaterial und ein Interview mit dem Beschwerdeführer angeboten. In diesem Zusammenhang habe der Privatsender behauptet, dass er Bilder und Interviews exklusiv vermarkte. Sein Sender habe es allerdings abgelehnt, auf das Angebot einzugehen. (2000)