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Unter einer Rubrik, die den Zeitungstitel mit dem Zusatz »extra-Baumarkt« verbindet, berichtet eine Tageszeitung über die Vorteile eines bestimmten Baustoffes beim Kellerbau. Eine Beschwerde beanstandet die unsachliche Einseitigkeit der Berichterstattung, die konkurrierende Baustoffe und Bauweisen abqualifiziere und damit gegen die lauteren Sitten verstoße. Die Zeitung erklärt, die Veröffentlichung basiere auf PR-Informationen und sei als Anzeige anzusehen. (1987)