Kündigung eines Abonnements
Ein Leser äußert sich in einem Brief an seine Zeitung in drastischen Worten zu einem Kommentar. Die Redaktion antwortet ihm, der Brief werde nicht veröffentlicht, da er nur Beschimpfungen enthalte. Da ihm nicht zugemutet werden könne, die Zeitung weiter zu lesen, kündige diese ihrerseits das Abonnement und werde ab Januar die Lieferung einstellen. In einem weiteren Schreiben teilt der Verlag dem Verfasser des Leserbriefes mit, er werde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. Der Betroffene ruft den Deutschen Presserat an. Er will wissen, ob es den Richtlinien für die publizistische Arbeit entspricht, einen Leserbrief abzulehnen, und ob der Verlag wegen seiner »monopolartigen Stellung« nicht zur Lieferung der Zeitung verpflichtet ist. Die Zeitung selbst vertritt die Auffassung, dass ein Verlag das Recht hat, ein Abonnement von sich aus zu kündigen. Dies sei eine rein wirtschaftliche Entscheidung. Einen Zwang für den Verlag, einen bestimmten Leser zu beliefern, könne es nicht geben. (1989)