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Nachrichtensperre

“Hier sitzt er drin” titelt ein Boulevardblatt und gibt den Aufenthaltsort eines Untersuchungshäftlings bekannt, der von der Staatsanwaltschaft unter Zeugenschutz gestellt worden ist. Die Justizvollzugsanstalt, in welcher der Mann einsitzt, wird ausführlich beschrieben. Der Pressereferent des Staatsministeriums der Justiz hält die Preisgabe der Informationen für in hohem Maße unverantwortlich. Die Maßnahme, einen Zeugen unter Schutz zu stellen, werde nur selten ergriffen und nur dann, wenn ganz konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass Leib und Leben des Betroffenen gefährdet seien. Die Zeitung gibt an, sie sei weder vom Landeskriminalamt noch von der Staatsanwaltschaft gebeten worden, den Aufenthaltsort des prominenten Untersuchungshäftlings nicht zu nennen. Im Rotlichtmilieu der Stadt sei der Aufenthaltsort des Zeugen ohnehin bekannt gewesen. Außerdem habe die Justizvollzugsanstalt bei der telefonischen Recherche indirekt bestätigt, dass der Mann bei ihr inhaftiert sei. (1996)