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Sterbefall

Unter der Überschrift »Es war Selbstmord'' auf der Intensivstation« berichtet eine Boulevardzeitung über den Tod eines prominenten Fernseh-Pfarrers. Der als »Exklusiv-Interview mit der Tochter« angekündigte Artikel teilt mit, dass der Schwerkranke lebenserhaltene Maßnahmen wie eine künstliche Sauerstoffzufuhr eigenhändig unterbrochen habe. Die Ärzte der Unfallklinik hätten den Todeswunsch des Patienten respektiert ebenso wie die Familie, »die der Ärzteschaft der Klinik dafür ausdrücklich dankt.« Das Landeskirchenamt beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Schlagzeile »Es war Selbstmord« ''stehe im Widerspruch zum Text und entspreche nicht dem Tatbestand. Der Beschwerdeführer zitiert eine Agenturmeldung, die berichtet, dass der Pfarrer eines natürlichen Todes gestorben sei. »Er lag auf der Normalstation und war an keine medizinischen Apparaturen angeschlossen.« Der Chefredakteur der Zeitung erklärt, die Berichterstattung entspreche den Tatsachen. Die Tochter des Pfarrers habe im Gespräch mit dem Verfasser darauf hingewiesen, dass ihr Vater die Durchführung von medizinischen Maßnahmen zur Erhaltung seines Lebens abgelehnt habe. Die Chefredaktion sei der Auffassung, dass diese Ablehnung als »Selbsttötung« bezeichnet werden könne. (1995)