Offener Brief
Der Kommentar einer Zeitung befasst sich mit dem Inhalt eines offenen Briefes einer rechten Partei. Dieser offene Brief sei - so wird berichtet - vom Landesvorsitzenden der Partei vorgelegt worden, der auch der Verfasser des zwei Seiten langen Schreibens sei. Der Text ist auf einen Kopfbogen der Partei geschrieben, trägt die Überschrift» Offener Brief an unsere Wähler und die Bürger« und enthält zum Schluss den handschriftlichen Vermerk, dass der Landesvorsitzende dafür verantwortlich sei im Sinne des Pressegesetzes. Die Partei beschwert sich beim Deutschen Presserat. Das Papier sei Diskussionsgrundlage für ein Flugblatt gewesen, das aber nicht in Druck gegangen sei. Die Zeitung hätte beim Beschwerdeführer nachfragen müssen, ob der Brief von ihm stamme. (1989)