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Zitat – falsch oder richtig

Auszug aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts frei erfunden

Die Titelseite der Zeitschrift einer politischen Bewegung enthält folgende Aussage zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sich mit dem Erlöschen der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung mit Vollendung des 68. Lebensjahres beschäftigt: “Schandurteil des Bundesverfassungsgerichts: .... bei allen Personen nach Ablauf des 68. Lebensjahres (liegt) eine derartige Reduzierung der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit vor, dass eine weitere Tätigkeit dieser Personen wegen der damit verbundenen Gefahren für die Allgemeinheit nicht hingenommen werden kann...”. Eine Leserin der Zeitschrift schreibt an den Deutschen Presserat und teilt diesem mit, dass die auf der Titelseite zitierte Passage in dem betreffenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht enthalten sei. Die Rechtsvertretung der Herausgeber erklärt den Vorwurf für haltlos. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnten genau die Tatbestände interpretiert werden, die auf der Titelseite der Zeitschrift dargestellt werden. Man habe aufgrund des Urteils zwischenzeitlich Klage beim Europäischen Gerichtshof eingelegt, da es in der Tendenz skandalös sei. Die Redakteurin der Zeitschrift teilt dem Presserat mit, ihr sei als nicht hauptberuflich tätige Journalistin nicht bewusst gewesen, dass jemand annehmen könne, die Passage auf der Titelseite sei der Originaltext des Urteils. Die Zeitschrift enthalte mehrere Veröffentlichungen über eventuelle Auswirkungen des Urteils. Auch in den Ausgaben zuvor sei darüber berichtet worden. Mit ihrer Darstellung habe sie die Aussage des Urteils zuspitzen wollen, auch im Hinblick auf einen erschütternden Tatsachenbericht im Innern des Blattes. (1999)