Paparazzi-Fotos
Ernst August von Hannover und Caroline von Monaco wurden nicht in geschützter Privatsphäre fotografiert
“Wie weit darf Freundschaft gehen – zu einem verheirateten Mann?” fragt eine Zeitschrift ihre Leserinnen und Leser und stellt in zwei Ausgaben anhand eines “Terminplans der Zweisamkeit” Begegnungen des Prinzen Ernst August von Hannover mit Prinzessin Caroline von Monaco an diversen Badestränden vor. “In Monaco endete ihr Versteckspiel” wird in der Überschrift des zweiten Berichtsteils festgestellt. Beide Beiträge sind mit Fotos illustriert, welche die Betroffenen hauptsächlich in Badekleidung zeigen. Ernst August Prinz von Hannover legt durch einen Anwalt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Der Anwalt führt aus, dass sich sein Mandant durch eine ständig wiederholte Bild- und Textberichterstattung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt Er beantragt die Erörterung und Entscheidung der Frage, ob aus der Ferne und dem Geheimen geschossene Paparazzi-Fotos veröffentlicht werden dürfen. In den von ihm vorgelegten Fällen seien zudem unlautere Methoden angewandt worden. Die Chefredaktion der Zeitschrift vertritt den Standpunkt, dass sogen. “Paparazzi” Informanten seien und weder die Aufnahmen noch die Veröffentlichungen der Fotos vom korsischen Strand und vom Monte Carlo Beach-Club den Beschwerdeführer oder sonstige Personen belästigt bzw. in den Persönlichkeitsrechten verletzt hätten. Strand und Club seien für jedermann gegen Eintrittsgeld zugänglich gewesen. (1997)