Diskriminierung von Landfahrern
Eine Lokalzeitung schreibt über bettelnde »rumänische Landfahrer« in der Innenstadt. Mittellosigkeit werde von diesen »Landfahrern« trickreich vorgespielt. Nach dem Asylrecht sei ihr Aufenthalt in der Stadt widerrechtlich. Die Polizeiverordnung verbiete Betteln. Bei der Staatsanwaltschaft liege eine Anzeige gegen die »rumänischen Landfahrer« vor. - In ihrer Stellungnahme zur Beschwerde bedauert die Redaktion, auf die ethnische Zugehörigkeit der Täter hingewiesen zu haben. Hinweise dieser Art werde man künftig unterlassen. (1989)