Stellungnahme eines Betroffenen
Ein als Vereinssponsor bekannter Unternehmer beschwert sich beim Deutschen Presserat über zwei wortgleiche Veröffentlichungen in zwei Regionalzeitungen, die sich mit Renovierungsarbeiten in seiner Privatvilla befassen. Nachdem drei Jahre lang gebaut worden sei, beginne der Bauherr nun, an den Handwerkerleistungen »herumzumäkeln« und die Zahlungen einzustellen, behaupten die Zeitungen. Ein Glaser habe ihn inzwischen zur Zahlung verklagt, andere Handwerker seien gewillt, gleiches zutun. Der Artikel zitiert Handwerker, die meinen, nicht Zahlungsunfähigkeit sei die Ursache des Verhaltens des Unternehmers. Vielmehr betreibe der Mann ein Spiel, er habe viel Geld für Anwälte. Der Betroffene sieht sich verächtlich gemacht. Außerdem habe er keine Gelegenheit gehabt, Stellung zu nehmen. (1989)