Entscheidungen finden

Anmerkungen der Redaktion

Eine Lokalzeitung veröffentlicht die Pressemitteilung einer Partei, die sich für die Schaffung einer Fußgängerzone im Ort ausspricht. Der Beitrag ist mit dem Namen des Pressereferenten der Partei unterzeichnet in den laufenden Text hat die Redaktion Bemerkungen eingefügt, auf deren Urheberschaft sie am Schluss mit dem Zusatz hinweist »( ) ... Anmerkung der Redaktion«. Auf derselben Seite berichtet die Zeitung ausführlich über das Thema Fußgängerzone und über Gegenstimmen. Sie ruft die Leser zur Meinungsäußerung auf. Die betroffene Partei und ihr Pressereferent sehen sich durch die in den Text eingefügten Bemerkungen ins Lächerliche gezogen und verunglimpft. Berichterstattung dieser Art habe nichts mit zulässiger Kritik und Glossierung des politischen Themas zu tun. (1988)