Recherche ohne Sorgfalt
Erpressung war in Wirklichkeit eine Nötigung
Eine Regionalzeitung berichtet in zwei Beiträgen über die Festnahme von fünf mutmaßlichen Erpressern. Die fünf Türken haben laut Zeitung in einem Hotel einen Afrikaner gefangen gehalten, um von ihm mehrere 100.000 DM zu erpressen. Die Verdächtigen werden in den Beiträgen als Täter bezeichnet. Ein Leser der Zeitung sieht die Festgenommenen durch ihre Bezeichnung als Täter bereits vorverurteilt und legt die Veröffentlichungen dem Deutschen Presserat vor. Die Chefredaktion des Blattes erklärt, die fünf Männer seien bereits nach ihrer ersten Vernehmung vollauf geständig gewesen. Nach eigenem Bekunden hätten sie sich an dem verschleppten Afrikaner rächen wollen, weil dieser sie um mehrere 100.000 DM betrogen habe. Insofern beurteile sie ihre Berichterstattung als zutreffend und inhaltlich korrekt. (2001)