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Verdachtsmomente

Eine Lokalzeitung berichtet über den Verlauf einer Gerichtsverhandlung, in der dem Chef einer Recyclingfirma Mietschulden in Höhe von 207.000 D-Mark vorgeworfen werden, und schildert die Hintergründe der Räumungsklage. Sie nennt den Beklagten beim Namen und erwähnt, dass ihn das Landratsamt ein Jahr zuvor wegen “umweltgefährdender Abfallbeseitigung” angezeigt habe. Die Firma solle illegal Altreifen entsorgt haben, heiße es. In einem Kommentar zum Bericht schreibt der Autor, offensichtlich sei, dass es im bewussten Recyclingcenter nicht mit rechten Dingen zugehe. Sollte das Versäumnisurteil rechtskräftig werden und das Gelände geräumt werden, müsse zum Großteil der Steuerzahler dafür bluten. Der Betroffene wehrt sich mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Nennung seines Namens habe geschäftsschädigende Wirkung. Die Zeitung habe falsch recherchiert. Er sei seinerzeit nur wegen nicht genehmigten Betreibens einer Abfallentsorgungsanlage angezeigt worden. Die Redaktion der Zeitung verweist auf ein großes öffentliches Interesse an ihrer Berichterstattung über die Vorgänge auf dem ehemaligen Kasernengelände. Der Name des Firmenchefs sei der Bevölkerung ohnehin bekannt, da er vor seiner Unternehmertätigkeit in der Stadt Amtsleiter für Umweltschutz gewesen sei. (1997)