Diffamierung eines Professors
»Erneut sorgt ein Professor.. . für Unruhe - Eltern befürchten die Entführung ihres Kindes« verkündet eine Lokalzeitung ihren Lesern in einer Schlagzeile. Und sie berichtet: Ein 50jähriger Professor habe sich maskiert auf ein Grundstück geschlichen, so dass die Bewohner ein Verbrechen befürchteten und die Polizei einschalteten. Der Wissenschaftlerhabe seine Aktion mit seinem Auftrag begründet, wonach neue Lernziele, Lehrverfahren und Unterrichtsinhalte erforscht werden sollen. In der selben Veröffentlichung erinnert die Zeitung an einen ähnlich spektakulären Vorgang ein Jahr zuvor, für den ein Kollege des Forschers, Professor am selben Institut, verantwortlich war. Dieser Vorgang, der damals zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geführt hatte, wird noch einmal in Einzelheiten geschildert. Während der Name des Handelnden im aktuellen Fall unerwähnt bleibt, nennt die Zeitung im Zusammenhang mit dem ein Jahr zurückliegenden Fall den Namen des Betroffenen. Einen Tag später stellt sie klar, die Maskierungs- Aktion des Professors habe nichts mit einem Forschungsprojekt zu tun. Vielmehr werde das Verhalten des Mannes als »krankhaft« bewertet. Es sei als private Handlung einzustufen. Die betroffene Familie habe mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Mannes auf ein Strafverfahren verzichtet. Ergänzend wird mitgeteilt, dass Untersuchungen im Vorjahr zu keiner Beanstandung der Aktion durch Institutsleitung oder Staatsanwaltschaft geführt hatten. Dennoch sieht sich der Betroffene durch die Veröffentlichung diffamiert. Der Artikel stelle ohne Grund einen Zusammenhang zwischen dem damaligen Unterrichtsprojekt und dem jetzigen obskuren Entführungsfall her. (1989)