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Informantenschutz

Der Bildungsurlaub einer gewerkschaftsnahen Landesarbeitsgemeinschaft ist Thema eines Magazinberichts. Darin heißt es u: a:, »Arbeitnehmer sollten fürs Küssen (»mitzubringen sind bequeme Kleidung und eine kuschelige Decke«) fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub erhalten«. Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern würden das erforderliche Geld aus der Landeskasse bezahlt bekommen. Der Landesbezirk der Gewerkschaft moniert in seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass der Artikel aufgrund eines anonymen Anrufes bei der Landesarbeitsgemeinschaft zustande gekommen sei. Eine Reporterin des Nachrichtenmagazins habe angerufen und vorgegeben, eine interessierte Teilnehmerin zu sein. Die Gewerkschaft betont, dass sie sich mit der Beschwerde nicht gegen Inhalte und Falschinformationen, die in dem Beitrag verbreitet würden, wende, sondern gegen die erfolgte versteckte Recherche. Die Redaktion bezeichnet den Inhalt ihrer Veröffentlichung als zutreffend und beweisbar. U. a. sei es richtig, dass »Kussinteressenten« von der Landesarbeitsgemeinschaft mitgeteilt wurde, dass ein entsprechendes Seminar vom zuständigen Ministerium anerkannt und bezuschusst werde. Verdeckt sei nicht recherchiert worden. Ein hochrangiger Landespolitiker habe das Magazin über die Existenz des Kurses informiert. Er habe berichtet, dass das Seminar bezuschusst werde. Nicht eine Reporterin der Zeitschrift, sondern die Sekretärin des Politikers habe sich bei der Landesarbeitsgemeinschaft als Interessentin ausgegeben. (1993)