Entscheidungen finden

Verbraucheraufklärung

Versicherung wird der Vorwurf gemacht, mit Täuschern zusammenzuarbeiten

Ein Informations-Dienst setzt sich mit dem Angebot einer Lebensversicherung auseinander. Verschiedene Risiken werden ausführlich erörtert und begründet. Das Angebot wird in pointierter Form als unseriös abgelehnt. In Nr.8/98 ist von einem dilettantisch und/oder täuschend gestalteten Provisions-Turbo-Modell sowie von schwachsinnigen Vertragsfallen die Rede. In Ausgabe Nr.9/98 wird behauptet, die Versicherungsgesellschaft arbeite mit dubiosen Täuschergruppen zusammen. Die betroffene Gesellschaft sieht ihre Geschäftstätigkeit verunglimpft. Ihr würden unlautere Methoden und sogar betrügerische Absichten unterstellt. Der Deutsche Presserat wird um eine Entscheidung gebeten. In der Vorprüfung wird die Beschwerde auf den Vorwurf der Zusammenarbeit mit Täuschergruppen beschränkt. Die übrigen Beschwerdepunkte werden dagegen als offensichtlich unbegründet angesehen. Den pointierten Bewertungen im ersten Artikel gehen nämlich ausführliche Erörterungen voraus, so dass erstere nicht unbegründet in den Raum gestellt werden. Zweifel an der Lauterkeit der Versicherung werden zudem in der Frage- bzw. Vermutungsform geäußert und aus der zuvor getroffenen Bewertung des Versicherungsangebots hergeleitet, was noch keine ehrverletzende Behauptung darstellt. Zum verbliebenen Beschwerdevorwurf räumt der Informationsdienst ein, dass die beanstandete Behauptung falsch ist. Er druckt eine Gegendarstellung des Vorstands ab und verbindet diese mit einer knappen Richtigstellung sowie einer Äußerung des Bedauerns. (1998)