Medizinische Gutachten
Unter der Überschrift “Seine geheime Psycho-Beichte” schildert eine Sonntagszeitung das Seelenleben des Peter Graf. In dem zweiseitigen Text werden Inhalte eines vertraulichen Gesprächs mit einem Psychiater veröffentlicht, der für die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Gutachten gefertigt hatte. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat teilt der Präsident des zuständigen Landgerichts mit, das Gutachten sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Eine eigenmächtige Verwertung der Informationen durch die Presse könne aus diesem Grund nicht hingenommen werden. Der Artikel greife offensichtlich in die Privat- und Intimsphäre von Peter Graf ein und verletze zudem das Vertrauensverhältnis zwischen dem Psychiater und seinem Probanden. Peter Graf, der über seinen Anwalt gleichfalls den Presserat einschaltet, zieht seine Beschwerde zurück, nachdem die laufenden zivilrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Verlag des Blattes zu einem Vergleich geführt haben. Vorab hatte der Verlag bereits angezeigt, sich gegen den geltend gemachten Anspruch auf Schmerzensgeld nicht verteidigen und eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Peter Graf nicht bestreiten zu wollen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben zu haben. (1996)