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Verdachtsberichterstattung

Eine Lokalzeitung gibt in einem Beitrag der Vermutung Ausdruck, der Beigeordnete der Stadt beabsichtige, seine Partei zu verlassen und zu einer freien Wählergruppe zu wechseln. Der Kommunalpolitiker wird dazu nicht befragt. Es werden lediglich Äußerungen anderer Politiker zitiert. Eine Fotomontage zeigt den Betroffenen beim Wechsel von einem Zug in den anderen. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat erklärt der Beigeordnete, er beabsichtige nicht; zur Wählergruppe überzutreten. Dies habe er mehrfach erklärt. Er ist der Ansicht, die Zeitung hätte ihn vor der Veröffentlichung als Betroffenen zu den Vermutungen befragen müssen. Die Zeitung kann keinen Verstoß gegen den Pressekodex erkennen. An keiner Stelle erwecke der Artikel den Eindruck, dass es sich um eine abgesicherte Nachricht im Sinne einer Tatsachenbehauptung handele. In Text und Überschrift; in der Darstellung, in Wort und Bild sei eindeutig zum Ausdruck gebracht worden, dass die Meldung unbestätigt bzw. eine Vermutung, sei. (1995)