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Verdacht

Eine Tageszeitung berichtet in mehreren Ausgaben, dass einer Richterin am Landgericht in einer Strafanzeige Rechtsbeugung vorgeworfen werde. Die Kammervorsitzende habe In einem Strafverfahren gegen einen kaufmännischen Angestellten verbotenerweise Unterlagen der Verteidigung kontrolliert. Vor vier Jahren habe die Staatsanwaltschaft schon einmal gegen die Richterin wegen des Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt. Die Zeitung spricht von einem Justizskandal. Sie kommentiert den Fall und veröffentlicht Leserbriefe zum Thema. Die Betroffene wirft in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat der Zeitung eine einseitige Ermittlung des Sachverhalts und die Veröffentlichung von falschen Tatsachen vor. Der Anwalt des Angeklagten habe nicht Anzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung erhoben, sondern der Staatsanwaltschaft eine »Mitteilung über das - eventuelle - Bestehen eines Anfangsverdachts der Begehung einer strafbaren Handlung durch die Vorsitzende Richterin« unterbreitet. Sie sei in sämtlichen Artikeln mit vollem Namen genannt worden. Dadurch, dass auf Vorgänge vier Jahre zuvor verwiesen worden sei, die im Ergebnis zu keinem Strafverfahren wegen Rechtsbeugung geführt hätten, seien die Vorwürfe gegenüber der Leserschaft vertieft worden. Die Redaktion bestreitet, Persönlichkeitsrechte der Richterin verletzt zu haben. Als Vorsitzende Richterin einer Wirtschaftsstrafkammer stehe sie im Licht der Öffentlichkeit. Aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft gehe hervor, dass die Staatsanwaltschaft die Mitteilung des Rechtsanwalts als Anzeige« aufgefasst, habe. (1991)