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Diskriminierung von Sinti und Roma

Vorfälle auf einem Parkplatz werden nicht sachlich geschildert

In einem ausführlichen Bericht beschreibt eine Lokalzeitung die „Belagerung“ des Parkplatzes am örtlichen Sportstadion durch eine „Zigeunerkarawane mit Nobelkarossen“. In der Halle habe ein Handballspiel abgesagt werden müssen, weil der Strom ausgefallen sei. Die Zigeuner hätten versucht, die Vorschaltgeräte an den Straßenlaternen anzuzapfen, um ihre eigene Stromversorgung sicherzustellen. Schließlich hätten die „stets elegant gekleideten Damen und Herren des fahrenden und oft gedemütigten Volkes“ versucht, in die Umkleidekabinen der Halle einzudringen, in denen die Sportler auch ihre Wertsachen zurücklassen. Dies habe rechtzeitig verhindert werden können. Nicht nur der Verfasser des Beitrages habe beobachtet, dass zwei jugendliche Zigeuner sich an angeketteten Fahrrädern zu schaffen machten. Vier Tage später habe der Gemeindebauhof die herausgezerrten Kabel an den Lichtmasten verklemmen, den Unrat auf dem Parkplatz einsammeln und die in den angrenzenden Büschen hinterlassene Notdurft beseitigen müssen. Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gäben diesen Personen, bei denen schon die Kinder zu strafbaren Handlungen ausgebildet würden, sehr viele Rechte. Der Autor schließt seinen Beitrag mit der Feststellung: „Vielleicht sollte man einmal die Zeit vor 1945 in Bezug auf Entgegenkommen oder Reparationen als erledigt betrachten; das Deutsche Volk hat für die Machenschaften eines Einzelnen mehr als gesühnt.“ Der betroffene Landesverband deutscher Sinti und Roma beklagt in einer Beschwerde beim Presserat, dass der Beitrag mit seinem Zynismus die Minderheit von Sinti und Roma diskriminiere. Die Verwendung des Begriffs „fahrendes Volk“ insinuiere, dass deutsche Sinti und Roma keine deutschen Staatsbürger und somit auch nicht Teil des deutschen Volkes sein könnten. Der Artikelschreiber sei durch und durch ein Antiziganist, was auch in seiner Bewertung des Nationalsozialismus deutlich zum Ausdruck komme. Der Chefredakteur der Zeitung erklärt, die in dem Beitrag enthaltenen Vorwürfe seines freien Mitarbeiters seien von Bürgern der Stadt in vollem Umfang bestätigt worden. Der Artikel enthalte keine Unwahrheiten, sei allerdings in seiner politischen Aussage vielleicht etwas zu motiviert formuliert. Nach Erscheinen des Berichts seien in der Redaktion viele Hinweise auf erhebliche Schäden an gemeindlichen Einrichtungen eingegangen, die nachweisbar von der Personengruppe begangen worden seien. (2001)