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Vorsatz zu früh veröffentlicht

Bericht über Sitzung des Stadtrates erscheint vor dem Sitzungstermin

Am 19. Januar berichtet eine Lokalzeitung über die Beratung des Nachtragshaushalts in der “gestrigen” Sitzung der Stadtverordneten. Die Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen am Ort nimmt Anstoß an der Veröffentlichung und ruft den Deutschen Presserat an. Die Sitzung der Stadtverordneten fand nämlich erst am 19. Januar statt, als der Bericht über die Sitzung bereits gedruckt war. Die Beschwerdeführerin kritisiert die Veröffentlichung als eine Irreführung der Leser und einen Verstoß gegen die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit. Die Chefredaktion des Blattes bedauert den Fehler. Eine Irreführung der Leser sei nicht beabsichtigt gewesen. Als amtliches Bekanntmachungsblatt habe man die Sitzung mit der gesamten Tagesordnung angekündigt, so dass jeder Leser über den Termin völlig im Bilde gewesen sei. Das Zahlenwerk zum Nachtragshaushalt und seine Bewertung durch den Stadtkämmerer sei der Presse bereits am Vortag bekannt gegeben worden. Da zu diesem Thema in der Stadtverordnetenversammlung nie Debatten stattfänden, und wenn, erst in der folgenden Sitzung, und weil die Haushaltszahlen fixe Größen seien, habe man den Artikel bedenkenlos als Vorsatz für die erste, der Sitzung folgende Zeitungsausgabe vorbereiten können. Dieser Artikel sei dann aus dem Vorsatz in die aktuelle Ausgabe geraten. Ein Missgeschick, über das man sich selbst sehr geärgert habe. (1999)