Diskriminierung von psychisch Kranken
Eine Boulevardzeitung berichtet über die Flucht dreier Straftäter aus einem Gefängnis sowie einer Nervenklinik: Unter der Fragestellung »Was ist mit unseren Gefängnissen und Nervenkliniken los?« werden verschiedene Fluchtvorkommnisse der jüngsten Vergangenheit aufgelistet. Der Aufmacher auf Seite 1 hat die Schlagzeile »Ausbruch aus der Nerven-Klinik - Drei irre Verbrecher frei«. Ein Neurologe und Psychiater legt die Veröffentlichung dem Deutschen Presserat vor. Der Bericht mobilisiere alte Vorurteile über den geisteskranken Gewalttäter: »Irre sein« werde mit Verbrechen gleichgesetzt. Darüber hinaus erhöhe der Artikel die Angst vor Verbrechen. Die Chefredaktion des Blattes erklärt, ihr Bericht habe über die Flucht von Straftätern berichten und auf offensichtlich mangelnde Sicherheitsbedingungen hinweisen wollen. Ausbrüche könne man nicht verschweigen. Die mitgeteilten Fakten seien in vollem Umfang zutreffend. (1995)