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Vorverurteilung

Ein Boulevardblatt berichtet über einen Mann, der in der Silvesternacht seine Ex-Freundin, deren Eltern, eine Bekannte und deren Tochter erschossen haben soll. Auf der Titelseite befindet sich ein Foto des Verdächtigen, dessen vollständiger Name und dessen Alter genannt werden. Ein Leser sieht in der Veröffentlichung eine unbegründete Vorverurteilung eines unbescholtenen Bürgers und beantragt beim Deutschen Presserat eine Rüge. Die Redaktion hält ihre rechtliche Bewertung für unzulässig, da die Umstände der scheußlichen Tat bekannt waren. Zudem habe der Täter am Tag nach der Berichterstattung ein Geständnis abgelegt. (1993)