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Eine Zeitung berichtet, dass zwei prominente Bundespolitikerinnen den Übertritt in eine andere Partei planen. Sie beruft sich auf Informationen, die sie am Rande des Bundesparteitages erhalten haben will. Die Meldung ist am Vortag von der Redaktion auch den Agenturen zur Verfügung gestellt worden. Dies führt zu ihrer Verbreitung auch über den Rundfunk. Eine der beiden Politikerinnen dementiert am folgenden Tag. Sie denke nicht an einen Wechsel, Verhandlungen habe es nicht gegeben. Die Betroffene legt auch Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Es dürfe nicht möglich sein, eine politisch diskriminierende Äußerung zu verbreiten, ohne vorher ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Nach Eingang der Beschwerde führt die Zeitung ein Redaktionsgespräch mit der Beschwerdeführerin über die Politik ihrer Partei. (1989)