Diskriminierung von ethnischen Gruppen
In der Überschrift eines Gerichtsberichts zitiert eine Lokalzeitung den Angeklagten des Strafverfahrens, der Vorwürfe gegen eine ihn belastende Zeugin erhebt: »Eine eifersüchtige Sinti Frau ist zu allem fähig«. lm Text werden weitere negative Äußerungen des Mannes über die »Sinti Frau« wiedergegeben. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in diesen Formulierungen eine schwerwiegende Diskriminierung. (1990)