Diskriminierung von Arbeitslosen
Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift »Arbeitslose kontrolliert: Jeder 3. hatte einen Job« über Fälle, in denen als arbeitslos gemeldete Personen eine bezahlte Tätigkeit ausüben und trotzdem weiter Arbeitslosenhilfe kassieren. Eine Industriegewerkschaft reicht beim Deutschen Presserat Beschwerde ein: Diese unbewiesene Behauptung diskriminiere Hunderttausende von Arbeitslosen. Es werde unterstellt, Arbeitslose seien Betrüger, diese Tendenz sei steigend. Die Schlagzeile werde durch den Text nicht belegt. (1988)