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Eine Sonntagszeitung berichtet, dass ein früherer Bundestagsabgeordneter 134000 Mark zurückzahlen muss. Der Betroffene beanstandet, hier werde der irreführende Eindruck erweckt, er habe absichtlich versucht, sich auf Kosten des Steuerzahlers ungerechtfertigt zu bereichern, indem er Nebeneinkünfte aus einer Vorstandstätigkeit, deren Anrechnung auf die Diäten seit 1977 gesetzlich geregelt ist, unangemeldet ließ. Der Anfang 1987 aus dem Bundestag ausgeschiedene Politiker beruft sich darauf, seine Nebentätigkeit seit 1969 ordnungsgemäß angemeldet und versteuert zu haben; von der durch die Reform des Abgeordnetengesetzes vorgeschriebenen Anrechnung dieser Einnahmen habe er jedoch erst im Jahre 1986 erfahren. Eine Klage in dieser Angelegenheit gegen den Deutschen Bundestag sei nicht, wie im Artikel widerbesseres Wissen behauptet, vom Gericht »abgeschmettert«, sondern vom Beschwerdeführer sogleich wieder zurückgezogen worden. Der ihm vom Autor des Beitrags zugeschriebene Spitzname sei eine freie Erfindung, wie der gesamte Artikel in der Absicht geschrieben wurde, ihn in den Augen der Öffentlichkeit herabzusetzen. (1987)