Vorverurteilung
Ein katholischer Pfarrer soll Mädchen sexuell missbraucht haben. Eine Lokalzeitung berichtet über entsprechende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. In dem Bericht heißt es u: a.: »Der Geistliche wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am vergangenen Samstag dem Haftrichter in ... vorgeführt. Dem Vernehmen nach soll ... dem Richter sein »kirchliches Ehrenwort« gegeben haben, dass er keine Mädchen mehr belästigen werde.« Zu dem angeblichen Schuldeingeständnis des Verdächtigen gegenüber dem Haftrichter wird letzterer am folgenden Tag in einer anderen Zeitung zitiert; dass der Beschuldigte nichts zugegeben oder gestanden habe und auch der Begriff »kirchliches Ehrenwort« ihm gegenüber nicht gefallen sei: Ein Redakteur dieser anderen Zeitung wirft in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat der Konkurrenzzeitung Vorverurteilung vor. Hinzu komme; dass dem Verdächtigen ein Schuldeingeständnis gegenüber dem Haftrichter unterstellt werde, welches dieser ausweislich der Berichterstattung in seiner Zeitung ausdrücklich dementiere. Die Redaktion weist alle Vorwürfe zurück. Die Berichterstattung sei das Ergebnis sorgfältiger Recherche und zuverlässiger Informationen. (1992)