Begriff „Wirtshaustour“
Ein 18jähriger, gerade erst im Besitz eines Führerscheins, verursacht einen Autounfall, bei dem zwei seiner Freunde ums Leben kommen, während er selbst überlebt. Eine Boulevardzeitung berichtet über den Unfall und zeigt die beiden Unfallopfer im Bild. Die Vornamen werden genannt, die Familiennamen sind abgekürzt. Die Schlagzeile des Berichts lautet „Führerschein-Neuling fuhr zwei Freunde in den Tod“. In der Dachzeile dazu ist von einer „Wirtshaus-Tour“ im Wohnbereich der Betroffenen die Rede. Der Vater eines der beiden Unfallopfer schaltet den Deutschen Presserat ein. Durch den Begriff „Wirtshaus-Tour“ in der Dachzeile werde dem Leser suggeriert, dass die Beteiligten unter Alkoholeinfluss gehandelt hätten. Tatsächlich sei jedoch bei keinem der Fahrzeuginsassen Alkoholgenuss festgestellt worden. Es habe auch keine Wirtshaustour gegeben, sondern man habe sich nur in einem Gasthaus getroffen, um von dort weiter in ein Kino zu fahren. Mittels einer reißerischen Überschrift sei hier eine Falschdarstellung erzeugt worden, welche die Ehre der Unfallopfer erheblich verletze. Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte erkennt der Beschwerdeführer auch in der Veröffentlichung der beiden Fotos. Der Redaktionsleiters der Zeitung sieht seinen Artikel fehlinterpretiert. Nur wenn man ausschließlich die Überschrift lese und darauf verzichte, den kompletten Beitrag zu lesen, könne man auf die Idee kommen, dass eine Wirtshaustour zu dem tödlichen Ausgang, möglicherweise bedingt durch Alkohol, geführt habe. Aus dem Artikel ergebe sich aber eindeutig, dass Alkohol bei dem Unfall überhaupt keine Rolle gespielt habe. (1996)