Telefonmitschnitt
Unter der Überschrift »Barschel, Geheime Telefonate in Kiel« berichtet eine Zeitschrift über Telefongespräche zwischen zwei in die »Kieler Affäre« verwickelten Politikern und einem Mitglied des Barschel-Pfeiffer-Untersuchungsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtags, Die Redaktion stützt sich auf Tonbandmitschnitte von Telefonaten, die der Zeitschrift zugespielt worden j seien. Aus den Gesprächen ergibt sich nach Ansicht der Redaktion der Verdacht, die 1 SPD vertusche im Untersuchungsausschuss aufschlussreiche Vorgänge. Die Zeitschrift belegt ihre Aussage mit Protokollen der heimlichen Absprachen in ihren wesentlichen Teilen: Die Präsidentin des schleswig-holsteinischen Landtags wendet sich an '' den Deutschen Presserat. Der Bericht über den Inhalt von Telefonaten, die ohne Einwilligung der Betroffenen abgehört worden sind, verstoße ebenso wie die Veröffentlichung von wörtlichen Auszügen aus solchen Gesprächen gegen die Ziffern 4 und 8 des Pressekodex. Die Zeitschrift hält es für befremdlich, dass sich die Beschwerdeführerin gegen eine Veröffentlichung wende, die Licht in das Dunkel des sog. Barschel-Skandals zu bringen versuche. Das geschützte Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege die schutzwürdigen Belange der Betroffenen bei weitem. Die Telefonmitschnitte seien der Redaktion zugespielt worden. Man habe sie nicht selbst angefertigt oder durch Beauftragte anfertigen lassen. Die Veröffentlichung von Auszügen sei als Verbreitungshandlung von der Beschaffung zu unterscheiden. Die Redaktion' habe den berechtigten Belangen der Betroffenen an der Wahrung ihrer Privatsphäre dadurch Rechnung getragen, dass nur politisch relevante Passagen des mitgeschnittenen Gesprächs veröffentlicht worden seien; nicht aber die privaten Teile. (1995)