Foto eines Kranken
In einem Beitrag über Menschen, die aus verschiedenen Anlässen - zum Teil seit Jahren - im Koma liegen, befasst sich eine Zeitschrift auch mit dem Schicksal eines prominenten Angehörigen des europäischen Hochadels. Ein Foto zeigt ihn im Krankenbett. Gegen die Veröffentlichung dieses Fotos waren bereits in den Jahren 1984 bis 1986 mehrere Unterlassungserklärungen von anderen Publikationen eingeholt worden. Jetzt beschweren sich Familienangehörige beim Deutschen Presserat. Sie sehen in der Verwendung des Fotos einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kranken. Die Redaktion hatte das Bild als Funkempfang ohne Quellenangabe archiviert. Sie ging deshalb von ihrem Recht zur Veröffentlichung aus. Der wahre Sachverhalt wird ihr erst nach der Veröffentlichung bekannt. Daraufhin gibt sie eine Unterlassungserklärung ab. (1990)