Geiselnahme
In zwei Artikeln berichtet eine Lokalzeitung über die Fahndung nach einem der angeblichen Reemtsma-Entführer. Im ersten Bericht wird der Wohnort der Eltern genannt. Im zweiten Artikel wird das Elternhaus im Foto gezeigt und die Straße im Ort angegeben. Eine Leserin der Zeitung beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die eindeutigen Hinweise auf die Eltern des mutmaßlichen Geiselnehmers. Die Angaben seien für das Verständnis des Vorgangs nicht notwendig. Sie dienten lediglich der Befriedigung der Sensationslust. Die Zeitung dagegen sieht ein öffentliches Interesse an der Bekanntgabe des Wohnortes der Eltern. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sei der Mann bereits international zur Fahndung ausgeschrieben worden. Die Information über die genaue Lage seines Elternhauses hätte nach Ansicht der Zeitung möglicherweise dazu führen können, dass der Gesuchte gefasst wird. (1996)