Wörtliche Rede
Vier Manager von Konzerttagen stehen vor Gericht. Sie sollen Künstler und Fördervereine betrogen und Urkunden gefälscht haben. Unter der Überschrift “In die falschen Tasten gegriffen” berichtet eine Lokalzeitung über das Strafverfahren. In dem Beitrag werden der Staatsanwaltschaft die beiden Zitate “Absahnfirmen” und “Sie mussten teilweise für einen Hungerlohn spielen, während die Angeklagten den großen Reibach machten” zugeschrieben. Der Anwalt eines der Angeklagten beschwert sich beim Deutschen Presserat. Weder in der Anklageschrift, noch in der mündlichen Verhandlung habe die Staatsanwaltschaft eine Erklärung des Inhalts abgegeben, dass die Künstler “teilweise für einen Hungerlohn” spielten, während die Angeklagten “den großen Reibach” machten. Der Autor des Artikels bleibt dabei: Das Zitat der Staatsanwaltschaft sei objektiv richtig und stamme aus der Beweiserhebung. Auf Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft dagegen mit, dass sie keine Presseerklärung herausgegeben habe, in welcher das erwähnte Zitat enthalten sei. Auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft habe innerhalb und außerhalb der Hauptversammlung die wörtlich zitierte Äußerung nicht abgegeben. In der Anklageschrift seien die genannten Scheinfirmen der Angeklagten auch nicht als “Absahnfirmen” bezeichnet worden. Die Rechtsvertretung der Zeitung sieht in den beanstandeten Formulierungen keine Sinnverfälschung der Anklage. Die Tatsache, dass Künstler mit 2.500 D-Mark bezahlt wurden, demgegenüber 40.000 D-Mark beim Veranstalter abgerechnet wurden, belege augenscheinlich das krasse Missverhältnis, das man in Pointiertheit durchaus als “Hungerlohn” beschreiben könne. Dabei könne es keine entscheidende Rolle spielen, ob die Anklage von “Absahnfirmen” bzw. “Hungerlohn” gesprochen habe oder ob dies durch den Verfasser geschehen sei. (1996)