Namensnennung
In einer Boulevardzeitung erscheint eine mehrteilige Serie »Mörder, die man nie vergisst« mit Berichten über das Leben verurteilter Straftäter nach ihrem Urteil (»Wie es weiterging – Ihr Leben nach dem Urteil«.) Innerhalb dieser Serie wird mit Namensnennung, Ortsangabe und Foto das Leben einer »Giftmörderin« nach der Entlassung aus der Haft beschrieben. Die Frau sei unter einem anderen Namen in einem Altersheim eingezogen. Nur der Heimleiter kenne ihr »Geheimnis«. Die Straftaten der Frau werden mitgeteilt. Der Artikel zerstöre jegliche Lebensperspektive der Frau, sei grausam und menschenverachtend, meint die »Humanistische Union« in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Redaktion erklärt, der Beitrag weise auf eine weitere Folge hin, die die Beschwerdeführerin verschweige; Am nächsten Tag wird berichtet, dass die Frau zwei Tage nach ihrer Haftentlassung gestorben ist. (1990)