Recht am eigenen Bild
Am Beispiel einer namentlich genannten 22jährigen Frau berichtet eine Sonntagszeitung über die Ausbreitung einer Sekte in Ostdeutschland. Unter der Überschrift »Es wäre besser, wenn ... tot wäre« werden die Leser des Blattes über Organisation, Strukturen, Absichten, Personen und Äußerungen von Angehörigen der Sekte sowie über einzelne Umstände der zeitweisen Mitgliedschaft der genannten Studentin in dieser Gemeinschaft informiert. Die Aussagen über die junge Frau beruhen offensichtlich auf Angaben der Eltern bzw. werden im Zitat wiedergegeben. Der Bericht ist illustriert mit einem großformatigen Porträtfoto der Frau. Eine Vertreterin der Sekte beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der gesamte Bericht sei mit Falschmeldungen und Halbwahrheiten gespickt und verletze das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Die Redaktion gibt an, das Foto von den Eltern erhalten zu haben. Diese seien mit einer Veröffentlichung einverstanden gewesen. (1992)